Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SOLARS
für Verträge über Photovoltaikanlagen und energietechnische Anlagen
(Stand: 17.03.2026)
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträgezwischen SOLARS („Auftragnehmer“) und ihren KundInnen („KundInnen“) überLieferung, Planung und Montage von Photovoltaikanlagen, Speichersystemen sowiezugehöriger Komponenten. Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung inTextform.
2. Vertragsschluss
Angebote von SOLARS sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots und Bestätigung durch SOLARS zustande. Änderungen bedürfen der Textform. Sofern SOLARS den Netzanschluss beantragt, erfolgt der Vertrag unterVorbehalt der Genehmigung durch den Netzbetreiber.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht enthalten sind insbesondere:
- statische Prüfung des Gebäudes
- Einholung behördlicher Genehmigungen
- zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich angeboten wurden
4. Einsatz von Subunternehmern
SOLARS ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer zur Leistungserbringungeinzusetzen. Die Koordination erfolgt durch SOLARS. Ein Anspruch auf Ausführung durchbestimmte Personen besteht nicht.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Zugang zum Objekt zu gewährleisten
- geeignete Lagerflächen bereitzustellen
- den Bauablauf nicht zu behindern
- erforderliche Genehmigungen sicherzustellen
Der Kunde trägt das Risiko für Beschädigung oder Verlust von vor Ort gelagerten Materialien.
6. Termine
Termine sind unverbindliche Richtwerte.Verzögerungen durch:
- Lieferengpässe
- Witterung
- Netzbetreiber
- behördliche Vorgabenliegen außerhalb des Einflussbereichs von SOLARS.
7. Netzanschluss und Behörden
SOLARS kann die Anmeldung beim Netzbetreiber im Auftrag übernehmen. Die Genehmigung liegt beim Netzbetreiber. Verzögerungen begründen keine Haftung.
8. Steuerbarkeit von PV-Anlagen (§14a EnWG)
Der Kunde wird darüber informiert, dass moderne PV-Anlagen gesetzlichen Anforderungen zur Steuerbarkeit unterliegen können. Hierfür können durch den Netzbetreiber installiert werden:
- intelligentes Messsystem (Smart Meter)
- Steuerbox
Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Durch die Installation kann eine bestehende Einspeisebegrenzung (z. B. 60%) entfallen.
9. Zahlungsbedingungen
Zahlung erfolgt gemäß Angebot. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. SOLARS ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SOLARS.
11. Haftung
SOLARS haftet:
- unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden
- bei leichter Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten und typische Schäden
Keine Haftung besteht für:
- ungeeignete Bausubstanz
- Schäden durch Dritte
- unsachgemäße Nutzung
- Lichtreflexionen
12. Ertragsprognosen
Ertragsberechnungen sind unverbindlich und stellen keine Garantie dar.
13. Gewährleistung
13.1 Für Werkverträge, insbesondere die Lieferung und Montage vonPhotovoltaikanlagen oder sonstigen fest mit einem Gebäude verbundenen Anlagen,beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre ab Abnahmegemäß § 634a BGB.
13.2 Für reine Kaufverträge (Lieferung ohne Montage) beträgt dieGewährleistungsfrist:für Verbraucher: 2 Jahrefür Unternehmer: 1 Jahr
13.3 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von SOLARS durch Mangelbeseitigungoder Ersatzlieferung.
13.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichenRechte zu.
13.5 Die Verjährungsfristen gelten nicht bei:Vorsatz oder grober FahrlässigkeitVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheitarglistigem Verschweigen eines Mangels
14. Herstellergarantien
Herstellergarantien sind eigenständige Vereinbarungen zwischen Kunde undHersteller.
15. Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
16. Datenschutz
Datenschutzinformationen unter:
https://solars-energy.de/datenschutz/
17. Gerichtsstand und Recht
Unternehmer: Sitz von SOLARS
Verbraucher: gesetzlicher Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht
18. Schlussbestimmungen
Einsatz von Subunternehmern ist zulässig. Aufrechnung nur bei unbestrittenen Forderungen. Änderungen bedürfen der Textform. Salvatorische Klausel.
Kontakt:
SOLARS
Lars Demattio
Oberer Mühlweg 5
69254 Malsch
+4915511405417
info@solars-energy.de
www.solars-energy.de